Bundespolitik 10 Aug 2007
Weniger rechte Straftaten, aber härtere Strafen
Aufmerksame Leser der “Märkische Allgemeine“ konnten am 09.08. und am 10.08.2007 einmal mehr sehen, wie die etablierten Politiker der Blockparteien, die Bürger an der Nase herum führen. Am 09.08.2007 schreibt die MAZ „[…] Brandenburg hatte vor Kurzem einen erkennbaren Rückgang rechtsextremistischer Gewalttaten gemeldet.[…]“
Am 10.08.2207 konnte man in der MAZ unter der Überschrift „Land will durch härtere Strafen abschrecken - Ziel: Weniger Bewährungsurteile“ folgendes lesen:
„Straftäter mit extremistischer und allgemein menschenverachtender Gesinnung sollen nach dem Willen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt härter bestraft werden. Über den Entwurf beider Länder zur Verschärfung des Strafgesetzbuchs stimmt der Bundesrat am Dienstag ab. Bewährungsstrafen sollen die Ausnahme werden, Haftstrafen die Regel – das ist der Kernpunkt der Gesetzesänderung zur Hasskriminalität. […] Das verschärfte Gesetz soll nicht nur auf rechtsextreme Täter anwendbar sein. Diesem Ansatz entspricht die Erkenntnis, dass sich rechtsextreme und andere Gewalttäter kaum unterschieden.“
Wieso fordert die Brandenburger Landesregierung eine Verschärfung der Strafmaßnahmen, wenn doch das jetzige Strafmaß völlig ausreichend wie man an den Zahlen der „Rechtsmotivierten Straftaten“ sehen kann.
Was dem normalen Bürger sicherlich nicht beim ersten lesen der Artikel auffällt ist, dass bei der Gesetzesänderung kein Wort von Gewalttaten steht. Gemeint sind generell „rechte Straftaten“.
Zur Erinnerung, im letzten Verfassungsschutzbericht (bundesweit) wurden ca. 17500 „Rechtsmotivierte Straftaten“ aufgeführt, von denen über 15000 Straftaten nach den §86, §86a und §130 StGB waren, also Straftaten die eine Meinungsäußerung darstellen.
Viele Mitbürger hier in Mitteldeutschland können sich noch an die „DDR – Zeiten“ erinnern, wie schnell man dort wegen einer Meinungsäußerung vor Gericht und ins Zuchthaus kam. Nichts anderes sind die Paragraphen 86, 86a und 130 im Strafgesetzbuch der BRD!
Ein Musterbeispiel für die Anwendung dieser Paragraphen ist das diese Woche ergangene Urteil gegen Marcel Wöll, der für eine Rede im Kreistag zu einer Haftstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteil wurde, die Grundlage des Urteils war wie so oft der §130.
In den restlichen ca. 2500 „Rechtsmotivierten Straftaten“ sind dann alle anderen Tatbestände wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung enthalten, allerdings werden hier auf oftmals „Kneipenschlägereien“ zwischen Deutschen (keine Rechten, jeder kann es sein) und Ausländern oder Linken mitgezählt.
Wir, die Nationaldemokraten, haben einen effektiven und erfolgreichen Vorschlag um die Zahl der „Rechtsmotivierte Straftaten“ zu verringern. Die Abschaffung der Gummiparagraphen (ja es sind Gummiparagraphen, jeder Richter und Staatsanwalt kann sie auslegen wie er will) 86, 86a, 130.
Mit der Abschaffung dieser Paragraphen könnte die Zahl der „Rechtsmotivierten Straftaten“ um über 85 Prozent gesenkt werden!
Warum also setzt die Brandenburger Landesregierung sich also für eine Verschärfung der Strafen ein?
Auf diese Frage gibt es eine ganz einfache Antwort, harte Haftstrafen kommen in die Presse und dann kann man dem „entmündigten Bürger“ leichter erklären warum man im Jahr mehrer Millionen Euro Fördermittel für „Gegen rechts Projekte“ ausgibt.
