Am 24.03.2005 hat die Bundesregierung einen großen Schritt zur Abschaffung, der im Grundgesetz der BRD verankerten, Meinungsfreiheit getan. Mit der Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung, wurden Demonstrationsverboten des nationalen Widerstandes Tür und Tor geöffnet.
Nicht nur der Heß Gedenkmarsch in Wunsiedel wird mit Hilfe dieser Gesetzesänderung jetzt schon das dritte Jahr Folge verboten, in den letzten Tagen und Wochen häufen sich die Meldungen über generelle Demonstrationsverbote für ganze Städte.

Dresden, Berlin, Burg, Magdeburg, Halberstadt und Halle um nur einige Städte zu nennen in denen die Meinungsfreiheit deutscher Landsleute zurzeit mit Hilfe dieser Gummiparagraphen außer Kraft gesetzt wird.
Was Demonstrationen unter dem Motto „Weg mit den Volksverhetzungsgesetzen – Meinungsfreiheit erkämpfen“ mit Volksverhetzung zu tun haben, dass wissen sicherlich nicht einmal die Versammlungsbehörden und die Ordnungsämter in den genannten Städten.
Dennoch werden alle Demonstrationen verboten und das höchste Gut einer Demokratie, die freie Meinungsäußerung, außer Kraft gesetzt.

Ob die Großdemonstration des nationalen Widerstandes, unter dem Motto „Weg mit den Volksverhetzungsgesetzen – Für Meinungsfreiheit“ in Jena dieses Jahr stattfinden wird, damit werden sich sicherlich auch wieder Gerichte befassen müssen. Solange allerdings das Bundesverfassungsgericht über die dort seit dem Jahr 2005 anhängige Verfassungsbeschwerde nicht entscheidet, wird die Meinungsfreiheit der deutschen weiterhin eingeschränkt bleiben.

Jeder deutsche ist aufgefordert in den nächsten Tagen und Wochen seinen Protest auf die Straßen zu tragen. Auch wenn sie jede Demonstration verbieten, es gibt andere rechtskonforme Möglichkeiten seinen Unmut über diese politischen Gesetze zur Eindämmung der einzig wahren Opposition in diesem Land an die Bürger zu tragen.