Allgemein 16 Apr 2008
Was Bürger Bad Saarow`s über das “demokratisch, tolerante” Handeln ihrer Stadt zu sagen haben!
Tolerantes Bad Saarow?!
Oder: Wie mündige Bürger in Schubladen gesteckt werden!
Zunächst: Die Autoren dieses Schreibens, alles Bürger von Bad Saarow, möchten aus genanntem Grund des Untertitels gerne anonym bleiben. Das politische Interesse jedes Einzelnen ist sekundär, wenn gar von keiner Relevanz. Aber worum geht es? Die NPD hat eine Kundgebung für den 16. April in Bad Saarow angekündigt, was einige Mitbürger besonders jene der linken Szene verschreckt haben muss. Nun ist ja die NPD, egal ob man mit ihnen sympathisiert oder nicht, rechtlich betrachtet genauso eine zugelassene Partei wie beispielsweise die grauen Panther, die Grünen oder die PDS. Natürlich sollten Programme und Tätigkeiten genau im Auge behalten werden, was aber schon der Verfassungsschutz tut.
Und obwohl namhafte Politologen bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam machten, dass man den Kundgebungen der NPD jegliche Medienpräsenz entzieht, in dem man sie einfach nicht beachtet, sind es dovch besonders linke Elemente, die dieser Partei zu Populismus verhelfen. Hierzu lohnt sich ein Besuch bei Wikipedia.de im Internet.
Stell dir vor, die NPD gibt eine Kundgebung und keiner geht hin!
Eine Kundgebung ohne Zuhörer bringt keinem Veranstalter etwas. Anstatt diese Gruppierung mit Desinteresse abzustrafen, plädieren bereits erwähnte Elemente dafür Gegenveranstaltungen und Störaktionen zu organisieren. So wir “vorgeschlagen” Geschäfte und Lokale an diesem Tag geschlossen zu halten. Als Gipfel der Manipulation sollen sogar Schüler vom Unterricht freigestellt werden, um an Gegendemonstrationen teilzunehmen. Ähnliche Vorgehensweisen gab es schon zu NS-und DDR-Zeiten: Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zum politischen Zwecke.Die größte Frechheit der sogenannten Initiative “Tolerantes Bad Saarow liegt nun darin, dass Bürger und Eltern betreffender Schüler zum Teil unterstellt wird, sie würden mit der NPD sympathisieren, weil sie nicht wie Lemminge auf den Zug der Gegenseite aufspringen, gemäß dem Motto: Wer nicht für uns ist, muss zwangsläufig rechts sein. Dies war jedenfalls das Empfinden einiger Betroffener, die wegen Verweigerung von Gegenmaßnahmen angesprochen wurden.
Sollten Geschäfte und Lokale am 16. April geschlossen bleiben, wird der Normalbürger zwangsweise genötigt, weil der dadurch eventuell nicht seinem gewohnten Rhythmus nachgehen kann. Wir halten diese Vorgehensweise für sehr fragwürdig und bedenklich. Sind wir nicht ein demokratisches Land? Heißt es nicht gleiches Recht für alle?
Schon allein die Tatsache, dass Schutzbefohlene, sprich Kinder und Jugendliche als Schutzschild missbraucht werden sollen, hat nichts mit Toleranz zu tun. Es klingt seltsam: Besonders in den westlichen Bundesländern wird zum Beispiel die PDS gerne als SED Nachfolgepartei angesehen. Ob das nun der Wahrheit entspricht oder nicht, spielt keine Rolle. Erstaunlich ist nur, dass es noch keine Schule gab, die wegen einer PDS-Veranstaltung jemals Schulfrei gab, um gegen alte und neue SED-Anhänger zu demonstrieren.
Kein politischer Missbrauch von Kindern und Jugendlichen!
Daher auch unsere Forderung Kinder und Jugendliche, die ja noch nicht einmal wählen dürfen und somit keinen direkten politischen Einfluss haben, bei solchen Kundgebungen außen vor zu lassen. Um seiner politischen Meinung Gewicht zu verleihen, hat jede Partei geeignete Möglichkeiten und Mittel
Dass Schulleiter und andere Amtsträger, die eigentlich neutral sein sollten, sich dazu hinreißen lassen an Befreiung vom Unterricht zum Zwecke einer politischen Demonstration zu denken, ist sehr fragwürdig, wenn vielleicht nicht gar strafbar?!
Einige Eltern sind über die Vorstellung zwangsweise in eine Schublade gesteckt zu werden, sollte ihr Kind nicht an der Demonstration teilnehmen, dermaßen erzürnt, dass in Erwägung gezogen wird eventuell Anzeige gegen bestimmte Amtsträger zu erstatten.
Kein Kreuzberg in Bad Saarow!
Wer kennt sie nicht, die Bilder aus dem Fernsehen, wo sich Autonome mit der Polizei Straßenschlachten liefern. Gewiss, soweit muss es nicht kommen, aber es könnte. Denn linke Elemente mobilisieren jetzt schon ununterbrochen, auch im Internet. Da bleibt am Ende die Frage: Wer haftet im Falle eines Falles? Und wie sieht es mit der Sorg-und Aufsichtspflicht aus? Was sagt eigentlich der Gesetzgeber dazu?
Einige Beispiele aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 7 Jugendgefährdete Veranstaltungen und Betriebe
1.) Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kinder und Jugendliche die Anwesenheit nicht gestatten darf.
2.) Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
§ 8 Jugendgefährdende Orte
1.) Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem Ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
2.) Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 1 Nr.6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen
3. in schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
§ 28 Bußgeldvorschriften
(4) 1 Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12,14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs.1nr.1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr.1 enthaltenes Verbot oder eine vollziehbare Anordnung nach § 7Satz 1 verhindert werden soll..
(6) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-EURO geahndet werden.
Wir möchten Sie nicht weiter mit Gesetzestexten belasten. Nur lassen Sie sich und Ihre Kinder nicht in eine Schublade stecken, wenn Sie es nicht wollen,. Weder rechts, noch links. Wehren Sie sich!!! Der Gesetzgeber hat dafür einige Gesetze vorgesehen, die Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz, unter: www.gesetzte-im-internet.de ersehen können.
Ferner sollte der Schulunterricht frei von jeglicher politischer und religiöser Manipulation sein. Falls Sie das Gefühl haben diese findet statt, erstatten Sie Anzeige oder suchen Sie Rat bei unabhängigen sozialen Einrichtungen. Bewahren Sie sich Ihr kostbares Gut der freien Meinung und des Wahlrechts!
Mit freundlichen Grüßen
Freidenkende Mitbürger von Bad Saarow
P.S. Sie dürfen dieses Schreiben gerne kopieren und verbreiten, müssen es aber nicht!
