Suchwort: Stromkosten
Allgemein 25 Jun 2007
Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main, in den Regelleistungen des ALG II sind nur Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten.
Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main
Im Regelsatz nach §22 SGB II sind nur bis zu 20,74€ für Strom enthalten
Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach Paragraph 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.
