Allgemein 12 Aug 2007
Sexualstraftäter sind nicht therapierbar
Immer wieder kann man es in der Presse lesen, ein angeblich therapierter Sexualstraftäter wird rückfällig. Erst kürzlich wurde wieder ein solcher Fall bekannt, diesmal in Cottbus.
Dort wurde ein mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestrafter Mann, der seine Schwester mehrfach vergewaltigt hatte, der eine 17 jährige und ein 12 jähriges Mädchen vergewaltigte und der sogar im Gefängnis seine Triebe nicht unter Kontrolle hatte und dort einen Mitgefangenen vergewaltigte, freigelassen.
Obwohl es bei der Justiz und bei den Gutachtern deutliche Zweifel daran bestanden, dass der Mann therapiert ist wurde dieser nach Verbüßung seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen.
Zitat Tagesspiegel:
„Selbst der Richter gab zu, dass er Angst verspüre, René N. könne erneut gewalttätig werden. Die Staatsanwältin hatte im Prozess gesagt: „Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben, dass der Mann gefährlich bleibt.“ Zwei Gutachter hatten das Rückfallrisiko als „sehr hoch“ bewertet.“
Nach seiner Freilassung wurde dieser Mann, wie zu erwarten war, wieder rückfällig.
Jetzt sitzt der Mann zwar wieder im Gefängnis, ob er nach seiner zu erwartenden Haftstrafe dieses Mal in Sicherheitsverwahrung kommt bleibt allerdings zu bezweifeln. Selbst in diesem Fall bleibt er ein Risiko für seine Mitgefangenen, denn er hat ja schon einmal einen Mann im Gefängnis vergewaltigt.
Sexualstraftäter sind in der Regel Wiederholungstäter, die in den meisten Fällen auch nicht therapierbar sind. Genau aus diesem Grund kann es für Sexualstraftäter nur eine Strafe geben, die Todesstrafe!
