Aus einer Presseerklärung des polnischen Außenministeriums, welche auf der Weltnetzseite Polskaweb.eu zu lesen ist, ist zu entnehmen, dass es im Zusammenhang mit den wachsenden offenen Fragen nach dem Verbleib der deutschen Kulturgüter in Polen nun eine Regelung gibt:
Zitat:
“[…] Sämtliche deutsche Kulturhinterlassenschaften, welche sich nach 1945 im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieges auf polnischem Boden befunden haben, sind auf Grund angemessener Rechtsakte polnisches Eigentum geworden. Sie bilden staatliches Eigentum und zählen zu den Objekten denen der Staat vorher schon Eigentümer wurde. Diese Anordnung hat endgültigen Charakter. Jeglicher Anspruch dritter auf diese Kulturgüter ist gänzlich grundlos und kann nicht berücksichtigt werden […]”.

Weiter ist zu lesen:
Zitat:
“[…] Der Versuch des Formulierens solcher Ansprüche auf die Beutekunst, muss schon Verwunderung und Erstaunen hervorrufen angesichts der ungeheuren Verluste welche die deutsche Besatzungsmacht dem polnischen Kulturerbe zugefügt hatte. Die öffentliche Meinung in Polen gedenkt fortwährend der uns durch die Nazi ausgeraubten und verbrannten Bibliotheken und Archive, deren Verluste man niemals wieder ersetzen kann. Die Anmeldung irgendwelcher Ansprüche, die deutsche Kultur betreffend, muss von Polen hingenommen werden wie eine “Lust” zum Ausradieren des Unterschiedes zwischen Täter und Opfer. […]”

Die FAZ schrieb zu diesem Thema unter anderem:

Zitat:
„[..]An dieser Entwicklung ist die deutsche Politik nicht unschuldig: Wann hat sich der Bundestag mit dieser Frage befasst? Wann der Außenminister? Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete das Auswärtige Amt im Mai 2004, die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, weil Polen die Rückgabe von Kulturgütern „mit Forderungen aus den Folgen des deutschen Angriffskrieges und der bewussten Vernichtung polnischen Kulturgutes durch die deutsche Besatzungsmacht“ verknüpfe.[…]“

Die Rechtslage in diesem Fall ist allerdings klar, denn schon die Haager Landkriegsordnung von 1907 erklärt Beschlagnahme von Kunstwerken als Völkerrechtswidrig.
Wenn man allerdings aus diesen beiden Artikeln eins und eins zusammen zieht, dann weiß man was Polen wirklich will. So schreibt Polskaweb.eu am ende seines Artikels:

Zitat:
“[..] Am Ende der Pressemeldung findet sich noch der Hinweis, dass Polen sich zur Aufnahme von bilateralen Gesprächen über den “Austausch” von Kunstwerken nicht versperre, wenn denn diese Gespräche auch in angemessener Atmosphäre und unter Berücksichtigung der Anforderungen der polnischen Staatsraison abgehalten werden können

Und in dem Artikel der FAZ kann man lesen:
Zitat:
„[..]die nun in Polen befindliche Berliner Sammlung erfülle alle Voraussetzungen einer „Ersatzrestitution“; die polnischen Kulturgüterverluste betrügen 20 Milliarden Dollar. [..]“

Quellen: Polskaweb.eu, FAZ.net