Die Landtagsfraktionen der NPD in Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern brachten im Herbst 2007 eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung des §130 StGB (Volksverhetzung) in die Länderparlamente ein. Wie es nicht anders zu erwarten war, wurden die Anträge der NPD Fraktionen abgelehnt.
Nach den jüngsten Vorfällen von übergriffen durch Migranten auf Deutsche, sprach die etablierte Politik von der Verschärfung des Strafrechts – es standen ja Landtagswahlen an -, geschehen seitens der etablierten Parteien bis heute nichts. 
Die „Wählervereinigung Bürger in Wut“ macht dagegen ernst und bringt eine Petition zur Erweiterung des §130 StGB um den Tatbestand „Deutschfeindliche Äußerungen“ in den Petitionsausschuss ein.

Öffentliche Petition:

Strafen nach dem Strafgesetzbuch: Deutschfeindliche Äußerungen
Eingereicht durch: Wählervereinigung BÜRGER IN WUT, von Jan Timke am Montag, 21. Januar 2008

Mit der Petition soll eine Ergänzung von § 130 StGB Abs. 1 StGB durch den Deutschen Bundestag erreicht werden. Es ist klarzustellen, daß auch das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit Teil der Bevölkerung Deutschlands ist und damit in den Schutzbereich der Norm fällt. Unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters. Somit können sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige die Tat begehen.

Begründung:

In der aktuellen Debatte um Jugendkriminalität sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, bei denen Menschen deutscher Abstammung allein wegen ihrer ethnischen Herkunft beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet worden sind. Pauschale Beleidigungen wie „Scheiß-Deutsche“, „Schweinefresser“ oder „deutsche Schlampen“ kommen im Alltag leider immer häufiger vor. Solche Äußerungen sind auch geeignet, zum Haß gegen Deutsche aufzustacheln bzw. Gewalt- und Willkürmaßnahmen zu provozieren, was den öffentlichen Frieden stört.

Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.

Die pauschale Verunglimpfung von Deutschen ist ebenso eine Form des Rassismus wie das Schüren von Haß gegen Ausländer in unserem Land. Beide Phänomene sind nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Tätern gleich welcher Herkunft oder Nationalität muß klargemacht werden, daß deutschfeindliche Äußerungen, die den inneren Frieden stören, eine Bestrafung nach sich ziehen. Der Staat ist gefordert, hierfür die gesetzlichen Grundlagen durch eine entsprechende Ergänzung des § 130 Abs. 1 StGB zu schaffen, um zukünftig auch die Deutschen vor Anfeindungen dieser Art zu schützen.

Der NPD Ortsbereich Königs Wusterhausen und die NPD Dahmeland unterstützen die Petition der „Wählervereinigung Bürger in Wut“ und fordern alle Volksgenossen auf dieses auch zu tun.

Hier können Sie die Petition im Weltnetz unterschreiben.