Regionalpolitik 15 Okt 2007
Landkreis Dahme-Spreewald spart am falschen Ende
Seit dem 01.10.2007 sind die neuen Richtlinien für die „Kosten der Unterkunft und Heizung“ nach §22 SGB II, in Kraft. Nach den Richtlinien vom 21.09.2007, an welche die ARGE sich bei der Berechnung der Kosten die Unterkunft richtet, wird von der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung in Zukunft weniger Miete übernommen.
Durfte z.B. in Königs Wusterhausen bis zum Oktober 2007 der Quadratmeter Grundmiete noch 6,30 Euro betragen, so darf er nach der neuen Richtlinie nur noch 5,50 Euro betragen.
Für die Gemeinden Eichwalde, Wildau und Zeuthen, wurden die zu übernehmenden Mietkosten um 1 Euro je qm auf 5,30 Euro gesenkt. Gemeinden wo es sowieso einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen gibt, in Zeuthen z.B. warten Zeuthner Bürger bis zu einem Jahr auf eine bezahlbare Wohnung.
Mehr bezahlen sollen die ARGEn, nach den Richtlinien für Kosten und Unterkunft des Landkreises Dahme-Spreewald, bei den Heizkosten. Diese wurden von 1,20 Euro auf 1,30 Euro erhöht. Sicher auf Grund der Kostenentwicklung ein zu begrüßender Schritt.
Wohnungen zu finden, welche die ARGE in Zukunft noch bezahlen wird, wird gerade in den Gemeinden im Berliner Umland so gut wie unmöglich.
In einem Gespräch – Ende vorigen Jahres mit einem Mitarbeiter einer Wildauer Wohnungsbaugesellschaft - hat dieser zugegeben, daß es in seiner Gesellschaft nur möglich ist, ALG II - Empfängern unsanierte Wohnungen anzubieten und daß diese Gesellschaft ein Teil seiner Plattenbauten nicht saniert, weil sie diese dann nicht mehr zu den von der ARGE bezahlten Sätzen anbieten kann.
Diese Richtlinie ist also aus umweltpolitischer Sicht ein Schritt zurück. Einerseits erhöht man die Heizkostenpauschale – was auch richtig ist angesichts der Kostenerhöhung - andererseits senkt man die Kostenpauschalen für die Miete, so das Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermieter die Häuser nicht auf den aktuellen Standart in Sachen Energiesparen bringen können.
Dem demagogischen Problem, welches auch in den ländlichen Bereichen des Landkreises Dahme-Spreewald herrscht, arbeitet diese Richtlinie auch noch zu. So werden, wie in der Liste unten zu entnehmen ist, im Amt Märkische Heide nur 4,30 Euro zzgl. Heizkosten je qm Mietkosten übernommen. Ob man für diese Mietpreise überhaupt bewohnbare Wohnungen bekommt, ist zweifelhaft. Auch hier soll die Richtlinie Abhilfe schaffen. Denn diese besagt ja, daß ein Bedürftiger verpflichtet ist, sich im kompletten Landkreis Dahme-Spreewald nach Wohnraum umzuschauen, der gemäß der Richtlinien von den ARGEn übernommen wird.
Eine solche Richtlinie für „Kosten der Unterkunft und Heizung“ wäre nicht nötig, wären die großen Wohnungsbaugesellschaften nach wie vor in staatlicher Hand. Dann könnten auch die Wohnungen endlich saniert werden und Wärmedämmung bekommen. Damit wäre nicht nur ein Schritt gegen die Zweiklassengesellschaft getan, nein es würde auch noch der Umwelt dienen.
Angemessene Kosten der Unterkunft zuzüglich Heizkosten:
Bestensee: 5,00€
Eichwalde: 5,30€
Heidesee: 5,20€
Königs Wusterhausen: 5,50€
Mittenwalde: 5,00€
Schenkenländchen: 5,00€
Schönefeld: 5,80€
Schulzendorf: 5,50€
Wildau: 5,30€
Zeuthen: 5,30€
Heideblick: 5,00€
Golßener Land: 5,00€
Luckau: 5,00 €
Lübben: 5,10€
Lieberose/ Oberspreewald: 4,80€
Märkische Heide: 4,30€
Unterspreewald: 4,80€
Haverlandt
NPD-Königs Wusterhausen
